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"... Jeder Dienst, der faktisch (permanent oder nicht, privat oder öffentlich) zum Aufbau der Gemeinde geleistet wird, ist nach Paulus Charisma, ist kirchlicher Dienst; er verdient als konkreter Dienst Anerkennung ..." Hans Küng: Große Christliche Denker, München 1994
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Gremien+Ausschüsse
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Pfarrgemeinderat wird für jeweils 4 Jahre von der Gemeinde gewählt. Verwaltungsrat wird vom Pfarrgemeinderat für jeweils 4 Jahre gewählt.
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